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REALISATIONEN |
ZUSAMMENARBEIT
Das folgende Dokument ist eine Übersetzung der polnischen Bestimmungen des Frachtführers und wird als Hilfe für Deutsch sprechende Kunden angeboten. Im Falle etwaiger Unstimmigkeiten jedoch gilt das polnische Dokument und hat Vorrang gegenüber dieser Übersetzung. AUFTRAGSBEDINGUNGEN
in der digitalen Groβformatdrukerei „Labo Print”
§1. Anwendbarkeit
1. Die u.g. allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen der Auftragnehmer, mit denen kein separater Vertrag geschlossen wurde.
§2. Angebote
1. Sämtliche Angebote und/oder Offerten seitens des Auftraggebers werden ausschließlich in schriftlicher Form, unterzeichnet vom befugten Auftraggeber, angenommen.
2. Vor der Auftragsabwicklung hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vorauszahlung oder entsprechenden Absicherungen.
§3. Auftragsabwicklung
1. Die anzuwendenden Druckunterlagen sollten entsprechend mit der “Druckspezifikation” der Druckerei Labo Print vorbereitet sein. Sollten die geschickten Druckunterlagen nicht der spezifikation entsprechen wird der Auftraggeber mit den Kosten der arbeit der Graphiker, laut aktuellem Stundentarif, belastet.
2. Sollten die anzuwendenden Druckunterlagen (FTP-Server, E-Mail, Post) vom Auftraggeber später als der schriftliche Auftrag eingereicht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer darüber zu informieren.
3. Die Rücksendung der Druckmaterialien ist nur auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers, im Zeitpunkt der Zusendung der Druckanfrage oder innerhalb von 7 Tagen nach Eingang dieser bei dem Auftragnehmer, möglich.
4. Die vom Auftragnehmer realisierten und zum Druck vorbereiteten Projekte und Dateien verbleiben unser Eigentum und können ohne unser Einverständnis nicht an dritte weitergeleitet werden. Die Projekte unterliegen dem Rechtschutz.
5.Die zum Druck erarteiteten Dateien werden 1 Monat aufbewahrt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Auftraggeber über die Entwertung dieser zu informieren.
5.Nach der Auftragsabwicklung haftet der Auftragnehmer nicht für die im §3 pkt. 2 beschriebenen Materialien, die vom Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden.
6. Der Auftragnehmer führt den Auftrag auf der Grundlage von Materialien durch, die der Auftraggeber geliefert hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Relevanz dieser Materialien.
7. Der Auftragnehmer ist bei der Realisation des Druckes, basierend auf den übermittelten Materialien, nicht verantwortlich für den Grad ihrer Brauchbarkeit sowie für Mängel oder Schäden, die während des Druckens offengelegt werden können.
8.Der Auftraggeber willigt dem ein, dass der Auftragnehmer die entstandenen Produkte zu Informations-und Werbezwecken sowie für Proben der technischen Möglichkeiten des Auftragnehmers, nutzt.
9. Im Falle von Änderungen an zuvor, vom Auftraggeber, akzeptierten Probe-Druckunterlagen, müssen diese schriftlich eingereicht werden.
10.Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Abweichnungen von den gewünschten Farben, wenn er vor dem Druck kein Farbmuster, wie Cromalin oder andere zuverlässige Ausdrucke (Digital-Proof) ,genehmigt mit der Unterschrift des Auftraggebers, erhalten hat.
11. Bei einem erneuten Druckauftrag der selben Arbeit ist die neusendung der Farbmuster erforderlich. Aufgrund der Vielfalt der verwendeten Medien kann der Auftragnehmer eine erneute schriftliche Annahme der Probe.
§4. Schlusstermin für den Eingang von Waren oder Versand/ Höhere Gewalt
1. Den Realisationstermin bestimmt der Kundenservice und die Lieferfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der schriftlichen oder E-Mail-Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber, wie auch die Lieferung der erforderlichen Materialien.
2. Im Falle in dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung und nötigen Materialien nicht im Termin einreicht, verlängert sich die Realisationszeit (Wareneingang oder Verladung) um die entsprechende Verzögerungszeit.
3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen bei der Abwicklung im Falle höherer Gewalt, entstanden nach der Abnahme des Auftrages.
Im Falle solcher Hindernisse ist der Auftragnehmer verpflichtet den Auftraggeber unverzüglich über diese Tatsache zu informieren.
4. Im Falle des Verzugs bei der Durchführung aus Gründen höheren Gewalt, kann der Vertragspartner den Vertrag kündigen ohne Anspruch auf Entschädigung zu erheben.
5. Der Kunde kann bei Verspätungen, durch den Auftragnehmer verursacht, eine Entschädigung beantragen. Der Wert dieser Entschädigung darf nicht 10% des nicht realisierten Auftrages überschreiten.
§ 5. Verpackung, Versand und Risikoübernahme
1. Standardmäβig werden die vorbereiteten Materialien für den Versand in Würfel zusammengefaltet oder auf Rollen gewickelt, .
2. Wünscht der Kunde eine anderweitige Verpackungsart, ist es notwendig, schriftlich eine detaillierte Beschreibung der Verpackung zu senden.
3. Die Ware kann, nach schriftlicher Bestellung, für den Transport versichert werden. Diese Dienstleistung geht auf Kosten des Kunden.
4. Das Risiko des zufälligen Verlustes der Ware geht, zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Kunden über.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichteinhaltung des Lieferungstermins, wenn diese auf Umstände seitens des Frachtführers zurückzuführen sind.
6. Wenn der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Kunden verzögert wird, erfolgt die Aufbewahrung der Ware ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden. In solch einem Fall wird die Bekanntgabe der Versandbereitschaft dem Versand gleichgestellt.
§ 6. Zahlungen, Preise
1. Die Festpreise beinhalten keine Versandkosten, individuelle Verpackungen, Maßverarbeitungen oder Mehrwertsteuer
2. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wird, berechnet der Auftragnehmer die gesetzlichen Zinsen.
3. Ist der Kunde in Zahlungsverzug des bisherigen Bestellungen oder der vereinbarten Vorauszahlung, können wir die Ausführung der Bestellung anhalten oder die Zustellung verweigern.
§ 7. Reklamationen
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet sofort nach Erhalt der Ware die Quantität und Qualität zu überprüfen. Alle Beschwerden müssen dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktag schriftlich eingereicht (Mail, Fax, etc.) werden. In Fällen von Großaufträgen, kann diese Frist auf Antrag des Kunden verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Beschwerden nicht behandelt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die zu reklamierende Ware oder dessen Fotos dem Auftragnehmer, zur Bestätigung der Mängel, zur verfügung zu stellen.
3. Der Auftragnehmer kann im Fall der Reklamationsannahme den Preis senken oder Mängelfreie Ware liefern.
4. Sollte die Lieferung bei Empfang beschädigt sein ist der Auftraggeber verpflichtet ein Protokoll mit den Schäden, mit der Unterschrift des Frachtführers, zu erstellen. Ohne Protokoll kann der Auftraggeber den Anspruch auf Schadenersatz nicht wirksam durchführen.
5. Die Nichtlieferung eines Teiles der Ware berechtigt nicht zur Reklamation der ganzen Lieferung.
6. Der Reklamation unterliegen keine leichten Abweichnungen der Farbmuster, welche vom Auftraggeber akzeptierten wurden. Das gleiche gilt für den Vergleich des Probedrucks mit der Druckausgabe.
7. Alle Reklamationen bezüglich der Farbmuster werden auf Basis der schriftlich vom Auftraggeber genehmigten und zum Druck zugelassenen Farbmuster, behandelt. Die Zulassung zum Druck bestätigt der Auftragnehmer mit einem Siegeldruck auf dem Farbmuster.
Werden Materialien auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zurückgesendet, ist der Kunde verpflichtet die Farbmuster, auf welcher die Reklamation beruhen wird, zurückzusenden.
8. Im Falle einer Reklamation trägt der Auftragnehmer die Verantwortung bis zur Höhe, die vertraglich direkt mit dem Auftraggeber festgelegt wurde. Es werden keine Erstattungen für so genannten Wert des entgangenen Gewinns vorgesehen.
9. Im Falle von Bestellungen bei denen die Materialien vom Auftraggeber angegeben werden, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich für deren Grad der Eignung für den Druck.
§ 8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Der Kunde verpflichtet sich keine Inhalte die das Gesetz, Moral oder religiöse Gefühle verletzten könnten zu publizieren und haftet, wenn seine Bestellung die Rechte von Dritten verletzt. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Verletzung.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für fehlerhafte Lieferungen, die von anderen Firmen durchgeführt wurden, es sei denn, es wird eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl von Auftragnehmern bewiesen.
§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht1. Als Leistungslieferungs- und Zahlungsort wird der Hauptsitz des Auftragnehmers angesehen.
2. Das zuständige Gericht für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das Bezirksgericht in Poznań.
Falls Sie mehr Informationen über unsere Firma benötigen, dann wenden Sie sich bitte an uns.
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